Auf bis zu 28.000 € förderfähige Kosten (erste Wohneinheit) – also bis 22.400 € Zuschuss. Die 80 % gelten bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind bis 40.000 €), sonst bis 70 %. So setzt sich das zusammen ↓
Ventatio Energieberatung ist Ihr zertifizierter Partner im Rheinland. Sie bekommen Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und Fördermittel-Begleitung aus einer Hand – persönlich, mit Festpreis und schneller Terminverfügbarkeit.
Energieeffizienz-Expertedena-gelistet · BAFA & KfW zugelassen
Deutschland macht's effizientPartner der BMWE-Initiative
Drei Sorgen, die wir täglich hören – und wie wir sie lösen.
Die Förderung sinkt in Stufen: Am 01.02.2027 fällt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 %, und die förderfähigen Kosten sinken von 28.000 auf 27.250 €. Für Wärmepumpen halbiert sich 2027 die Grundförderung auf 15 %. Wer jetzt plant, sichert die aktuellen Sätze.
Und ohne Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich gibt es keine Heizungsförderung. Wir liefern beides in 14 Tagen – damit der Handwerker tatsächlich loslegen kann.
Wärmepumpe, Pellet, Hybrid – ohne korrekte Heizlast trifft jeder Heizungsbauer eine andere Empfehlung. Wir liefern die Berechnung neutral – Sie entscheiden informiert.
Schlank, schnell, mit klaren Ergebnissen pro Stufe.
Telefonat. Wir klären Ihre konkrete Förderhöhe und ob iSFP, Heizlast, hydr. Abgleich oder eine Kombination passt.
90 Min bei Ihnen. Aufnahme aller relevanten Gebäudedaten, Heiztechnik, Verbrauch.
In 14 Tagen erhalten Sie: Heizlast nach DIN EN 12831, raumweisen hydraulischen Abgleich – und auf Wunsch den Sanierungsfahrplan (iSFP).
Den Heizungsantrag stellen Sie selbst im KfW-Portal „Meine KfW“ – wir bereiten alles vor und unterstützen Sie Schritt für Schritt. BAFA-Anträge reichen wir für Sie ein. Danach begleiten wir Sie bis zur Bewilligung und sind Ansprechpartner für Ihren Handwerker.
Nach der BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026, gültig für Anträge ab 21.07.2026.
30 % Grundförderung
+ 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus
für selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; Antrag bis 31.01.2027
+ bis 40 % Einkommens-Bonus
40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen; ein Kind unter 18 senkt den Wert um 10.000 €
Höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %.
Gefördert werden bis 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste. Die Grenze gilt einmal je Gebäude und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Einfamilienhaus, alte Ölheizung, Wärmepumpe für 32.000 €, selbst bewohnt, keine Kinder im Haushalt. Förderfähig: 28.000 €.
Haushaltseinkommen 45.000 € → 30 + 16 + 10 = 56 % = 15.680 € Zuschuss
Haushaltseinkommen 38.000 € → 30 + 16 + 30 = 76, gedeckelt auf 70 % = 19.600 €
Haushaltseinkommen 28.000 € → 30 + 16 + 40 = 86, gedeckelt auf 80 % = 22.400 €
Anonymisierte Beispielrechnung, keine Kundenstimme. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall ab und wird von der KfW festgesetzt. Für Wärmepumpen gilt ab Quartal 1 2027: 15 % Grundförderung plus 15 % Bonus, wenn die Wärmepumpe aus der EU stammt.
3 Schritte. Keine Verkaufstour. Klares Ja oder Nein zur Förderung.
(Mehrfachauswahl möglich)
So können wir die Förderhöhe gleich vorab grob abschätzen.
Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück (werktags meist binnen 1–2 h). Keine Weitergabe an Dritte.
Wir melden uns telefonisch in den nächsten 24 Stunden bei Ihnen.
Werktags meist binnen 1–2 Stunden.
Sie können auch direkt einen Wunschtermin wählen:
30-Min-Termin im Online-Kalender wählen →Was uns Hausbesitzer am häufigsten fragen.
Der iSFP ist staatlich gefördert: Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus. Ihr Eigenanteil liegt bei uns ab 650 € (Ein- und Zweifamilienhaus). Es gibt immer wieder Sonderaktionen – fragen Sie einfach danach. Wichtig: Das Förderprogramm für die Energieberatung endet nach heutigem Stand am 31.12.2026. Wir nennen Ihnen vorab den exakten Festpreis – ohne versteckte Kosten.
Erstes Telefonat innerhalb 24 h, Vor-Ort-Termin in der Regel binnen 7–10 Tagen. Die fertigen Unterlagen liegen 14 Tage nach Termin vor.
Für die Heizung nicht – der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch. Er lohnt sich, wenn danach Dämmung oder Fenster folgen: Ab 30.000 € Investition je Maßnahme verdoppelt sich die förderfähige Höchstgrenze auf 60.000 € pro Jahr, und auf den Teil über 30.000 € gibt es 5 % zusätzlich. Ob sich das bei Ihnen rechnet, klären wir im Förder-Check.
Wir berechnen raumweise, welche Wassermenge jeder Heizkörper braucht, und stellen die Anlage neu ein. Er ist Voraussetzung für die Heizungsförderung und besonders wichtig bei Wärmepumpen – sonst laufen sie ineffizient.
Ja. Unser Einzugsgebiet umfasst Monheim, Düsseldorf, Köln, Leverkusen, Solingen, Wuppertal, Neuss, Langenfeld, Hilden, Erkrath, Ratingen und Mülheim. Vor-Ort-Termin überall in diesem Radius.
Ja, wir sind in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes geführt. Das ist Voraussetzung für den geförderten Sanierungsfahrplan (iSFP) und für die BAFA-Förderung von Dämmung und Fenstern. Beim Heizungstausch genügt für den Antrag zwar die Erklärung des Heizungsbauers – wir prüfen aber unabhängig, ob Auslegung und Förderung stimmen.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Keine Weitergabe an Dritte. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen.